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Was
ist besser - Autogas oder Erdgas ?
Das liegt ganz bei Ihnen. Je
nach dem, welche technischen Eigenschaften Sie bevorzugen (v.a.
Tankvolumen, Kofferraumnutzung, Reichweite, Einsatzgebiet), welches Gas
eine Tankstelle in Ihrer Nähe bietet und/oder in welche Länder Sie
Auslandsreisen mit Auto planen.
Hinweis: Eine "Förderung" von Erdgasantrieb durch Ihren
Gasversorger sollte nicht entscheidend sein, denn in aller Regel
werden davon allenfalls die Mehrkosten eines Erdgas-Antriebes gegenüber
einem Autogas-Antrieb ausgeglichen.
Eine Beschreibung der Gasantriebe und einen Vergleich finden Sie hier :
Welche Fahrzeuge können mit Gasantrieb ausgerüstet werden ?
Fast
alle Fahrzeuge mit Ottomotor ("Benziner") können einen
Gasantrieb erhalten.
Ob es sich dabei um Oldtimer, Youngtimer, "normale" Gebrauchte oder Neufahrzeuge
handelt, ist prinzipiell ohne Bedeutung, da für jedes Fahrzeug passende
Anlagen ausgewählt werden können.
Für Fahrzeuge mit
Benzin-Direkteinspritzung (z.B. GDI und FSI) und Fahrzeuge mit Dieselmotor
("Selbstzünder") wird ein Gasantrieb derzeit nicht
angeboten.
Sollte ich meinen Oldtimer / Youngtimer mit Gasantrieb ausrüsten ?
Wenn Sie einen gepflegten
Oldtimer oder Youngtimer besitzen, überlegen Sie sich gut, ob Sie einen
Gasantrieb einbauen lassen. Mit einer Änderung des Originalzustandes gehen
Sie das Risiko ein, daß eine Oldtimer-Zulassung verweigert wird, mögliche
Vorteile bei Steuern und Versicherungen verlorengehen und sich der Wert
des Fahrzeuges verringert.
Zum Umfang zulässiger Änderungen gehen die Meinungen weit auseinander.
Auch wenn der Prüfer "Ihrer" Technischen Überwachungsorganisation
Änderungen am Fahrzeug großzügig beurteilt, so ist keineswegs sicher, daß
auch die Zulassungsstelle und insbesondere die Steuerbehörden diese
Einschätzung teilen.
Diese Erfahrung mußten bereits viele Besitzer von Geländewagen machen, die
ihr Fahrzeug als LKW zugelassen haben. Häufig wurde abweichend von der
eingetragenen Fahrzeugart trotzdem nicht (günstiger) nach Gewicht, sondern
weiter nach Hubraum und Schadstoffklasse besteuert.
Ab
wieviel km pro Jahr lohnt sich eine Aufrüstung mit Gas-Antrieb ?
Eine
gute Frage, denn wir können zwar für einige Denkanstöße sorgen, aber
die Antwort muß sich jeder Autofahrer selbst geben.
Die jährliche Laufleistung entscheidet (zusammen mit
Kraftstoffverbrauch und Kraftstoffpreisen) "nur" darüber, zu welchem
Zeitpunkt Sie durch die Kraftstoffkosten-Ersparnis die Kosten der
Aufrüstung übertreffen.
Entscheidend ist aber, ob die Lebensdauer (Laufleistungs-Reserve) des Motors ausreicht, um innerhalb der verbleibenden Rest-Laufleistung eine nennenswerte Ersparnis zu realisieren.
Abgesehen von Umwelt-Aspekten hat eine Aufrüstung wirtschaftlich
betrachtet dann einen Sinn, wenn letztlich die Ersparnis höher ist als die Kosten.
Also: Aufrüstung mit Gasantrieb je früher, desto besser.
Faustregel:
Damit sich der Gasantrieb in einem überschaubaren Zeitraum amortisiert,
empfehlen wir eine Aufrüstung ab einer Laufleistung von 20.000 km / Jahr.
Allerdings:
Beziehen Sie auch den Wert Ihres Fahrzeuges in Ihre Überlegungen
mit ein.
Ihr Fahrzeug dürfte durch einen Gasantrieb im Wert steigen und einen
geringeren Wertverlust haben. Bekanntlich sind Fahrzeuge mit geringeren
Unterhaltskosten (meist Kleinwagen) wertstabiler als
"Spritfresser". Beim Wiederverkauf dürfte Ihr Fahrzeug mit
Gasantrieb deshalb durchaus 1.000,- Euro mehr wert sein, denn der Käufer
hat durch den Gasantrieb nur rund halb so hohe Kraftstoffkosten.
Bis
zu welchem km-Stand lohnt sich die Aufrüstung mit Gas-Antrieb ?
Entscheidend ist, ob die Lebensdauer (Laufleistungs-Reserve) des Motors ausreicht, um innerhalb der verbleibenden Rest-Laufleistung eine nennenswerte Ersparnis zu realisieren.
Dies dürfte (bei Autogas-Antrieb) in aller Regel bis zu einem km-Stand von mindestens 100.000 km
der Fall sein.
Bei normal-pfleglicher Behandlung und ordnungsgemäßer Wartung ist
heutzutage eine Motor-Lebensdauer von mindestens 200.000 km üblich, so
daß Sie bei km-Stand 100.000 eine Laufleistungs-Reserve von mindestens 100.000 km
haben sollten.
Auch Fahrzeuge mit deutlich höherem Kilometerstand (z.B. jenseits der
200.000 km) werden umgerüstet. So ist bei älteren
Fahrzeugen (mit Vergaser oder einer Einspritzanlage älterer Bauart ohne
OBD-Steuerung) oft der Einbau einer günstigeren Anlage nach dem Venturi-System
ausreichend, die sich dann etwas schneller amortisiert.
Die Höhe der verbleibenden Rest-Laufleistung, der
Kraftstoffverbrauch und die Kraftstoffpreise entscheiden darüber, wie hoch Ihre Ersparnis letztlich ausfällt.
Die Höhe der jährlichen Laufleistung, der
Kraftstoffverbrauch und die Kraftstoffpreise entscheiden darüber, wann
(wie schnell) Ihre Ersparnis die Kosten der Aufrüstung übertrifft.
Ändert sich die Abgaseinstufung (Abgasnorm) ?
Das kommt darauf an. Durch
Abgasgutachten wird bescheinigt, welche Abgaswerte nach welcher Abgasnorm
eine bestimmte Anlage in Verbindung mit einem bestimmten Motor erreichen
kann. Je nach dem, was das Abgasgutachten zur Anlage aussagt, wird evtl.
eine andere Abgaseinstufung in die Fahrzeugpapiere eingetragen, so daß
sich in ungünstigen Fällen die (emissionsabhängige) Kraftfahrzeugsteuer
erhöhen kann.
Achten Sie darauf, daß sich durch einen Gasantrieb die Abgaseinstufung
möglichst nicht verschlechtert. Schließlich ist es ärgerlich, wenn Sie ein
modernes Fahrzeug fahren, das mit dem Antrieb ab Werk bereits Euro 4
erreicht, mit Gasantrieb womöglich aber "nur" noch Euro 3.
Zum guten Service eines Fachbetriebes gehört, daß bei Beratung und
Ausführung auch dem Thema Abgaseinstufung die angemessene Aufmerksamkeit
entgegengebracht wird.
Verringert
sich die Kraftfahrzeugsteuer ?
Das kommt darauf an. Wenn (wie üblich) der
Gas-Antrieb nicht als alleiniger, sondern als zusätzlicher
Antrieb installiert wird, entsteht ein sog. bivalenter Antrieb. Weil das
Fahrzeug also mit Gas und Benzin/Super fahren kann, verringern sich
die Abgasemissionen nur zeitweise bei Gasbetrieb. Die für die KFZ-Steuer
entscheidende Abgaseinstufung sollte zumindest unverändert bleiben.
Soll das Fahrzeug dagegen ausschließlich mit Gas betrieben werden,
wird in der Regel der Original-Tank ausgebaut und durch einen Not-Tank mit einem
Fassungsvermögen von etwa 10 Litern Benzin/Super ersetzt. So können die
Abgaseinstufung für Gasantrieb eingetragen und unter Umständen KFZ-Steuern gespart
werden.
Allerdings: Der praktisch ausschließliche Betrieb mit Gas (monovalenter
Antrieb) setzt voraus, daß
eine Gastankstelle in der Nähe ist. Bei Fuhrparks und Flottenfahrzeugen mit festem
Standort und > Eigener Autogastankstelle ist das zum Beispiel kein Problem.
In der Regel ist aber die höhere Flexibilität eines bivalenten Antriebes
mit wählbarem Kraftstoff (auch für den Fall des Wiederverkaufs)
sinnvoller.
Ist
Gasantrieb sicher ?
Gasantrieb ist mindestens
ebenso sicher, wie der Original-Antrieb Ihres Fahrzeuges mit Benzin/Super.
Die verwendeten Bauteile sind auf dem aktuellen Stand der Technik. So sind
die Gastanks durch deutlich größere Wandstärken deutlich stabiler als
der originale Benzintank und in die Gastanks ist ein Sicherheitsventil
integriert, das sofort schließt, wenn etwa bei einem Unfall die
Gasleitung abgetrennt werden sollte. So ist es nahezu völlig
ausgeschlossen, daß so viel Gas austritt, daß bei normalem Luftaustausch
überhaupt ein brenn- oder explosionsfähiges Gas-Luft-Gemisch entsteht -
egal ob das Gas schwerer ist als Luft (Autogas) oder leichter ist als Luft
(Erdgas). Tests haben zudem ergeben, daß selbst im Brandfall keine
Explosionsgefahr besteht. Der durch Hitze entstehende Überdruck wird
erforderlichenfalls durch automatisches Öffnen des Sicherheitsventils
reduziert, so daß gerade soviel Gas kontrolliert entweicht (und ggf.
kontrolliert abbrennt), bis sich der Druck des Tankinhalts wieder
innerhalb der vorgegebenen technischen Parameter bewegt.
Diese hohen Sicherheitsstandards hat inzwischen auch der Gesetzgeber berücksichtigt und
macht in fast allen Bundesländern keine Einschränkungen mehr für
das Parken von Gasfahrzeugen in Garagen und Parkhäusern (Details siehe
Rubrik > Parken).
Schließlich wird nach dem Einbau jede Anlage von einem Sachverständigen
einer Sachverständigenorganisation (z.B. TÜV) geprüft.
Wen auch diese Ausführungen zur Sicherheit noch nicht völlig beruhigen, der kann bei der
Aufrüstung mit Gasantrieb die "üblichen" Sicherheitsaspekte
berücksichtigen :
Der sicherste Platz im Fahrzeug ist zwischen den Achsen (Fahrgastzelle
jenseits der Knautschzonen). Bei Montage des Tanks im Fahrzeug
empfiehlt sich dann die Montage eines Zylindertanks quer im Fahrzeug über der
Hinterachse (vorderes Ende des Kofferraums, dort sitzt auch der
Benzintank). Bei Montage außerhalb des Fahrzeuges
(Unterflur-Montage) empfiehlt sich die Montage des/der Gastanks zwischen
Vorder- und Hinterachse.
Kann
man eine Wechselflasche installieren ?
Nein. Aus
Sicherheitsgründen dürfen keine Wechselflaschen
("Propangasflaschen") installiert werden, wie sie etwa für
Campingkocher oder Gasheizstrahler üblich sind.
Es werden nur spezielle, zugelassene und geprüfte Gastanks fest installiert.
Diese Gastanks haben spezielle Bauformen und Abmessungen sowie
zusätzliche Sicherheitsmerkmale.
Wie
sieht es mit Garantie / Gewährleistung aus ?
Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 2 Jahren. Diese bezieht sich auf die eingebauten Anlagen (Teile) und theoretisch denkbare
Folgeschäden am Fahrzeug selbst.
Übrigens
:
Wir bevorzugen hier den Begriff "Aufrüstung", denn durch
den Einbau einer Gas-Anlage erhält Ihr Fahrzeug eine zusätzliche
Kraftstoffanlage ("bivalenter Antrieb").
Durch den Begriff "Umrüstung" könnte der falsche Eindruck
entstehen, daß die Gas-Anlage statt der
Benzin/Super-Kraftstoffanlage eingebaut wird (was auf Wunsch natürlich
auch möglich ist).
Bei einer Aufrüstung haben Sie also jederzeit die Wahl, zwischen Ihrem
gewohnten Antrieb mit Benzin/Super und dem neuen Gas-Antrieb umzuschalten.
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